Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINES

Das Mediaprojekt GmbH Mietstudio (im Folgenden Mietstudio genannt) arbeitet ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt). Erteilte Aufträge werden rechtswirksam durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der von beiden Vertragsteilen unterzeichneten Schriftform. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Das Mietstudio behält sich das Recht vor zu jeder Zeit die Räumlichkeiten zu betreten.

BENUTZUNG DES STUDIOS UND DER TECHNISCHEN EINRICHTUNGEN

Das Mietstudio vermietet dem Auftraggeber die im Angebot genannten Räumlichkeiten für die vereinbarte Dauer. Die Mietzeiten wenn nicht anders vereinbart sind in der Zeit Montag bis Sonntag 08:00 bis 20:00 Uhr. Die Studiomiete bezieht sich ausschließlich auf die Benutzung der angemieteten Räumlichkeiten und des angeführten Inventars.
Das Recht der Nutzung steht ausschließlich dem Auftraggeber zu. Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig. Auf Wunsch können von Dritten zu erbringende Leistungen und Materialien gesondert angeboten und abgerechnet werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren. Er ist nicht befugt, sie an Dritte weiterzuvermieten oder zu überlassen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, haftet der Auftraggeber. Das Inventar ist für die meisten Schäden durch eine Elektronikversicherung mit einem Selbstbehalt von 250 Euro abgesichert.
Nach Beendigung der Vertragsdauer sind die angemieteten Räume aufgeräumt und besenrein zu übergeben. Je nach Intensität der Raumnutzung behält sich das Mietstudio vor die Kosten einer notwendigen speziellen Reinigung dem Auftraggeber weiter zu berechnen. Für alle vom Mietstudio zu erbringenden Leistungen gilt als Ort deren Betriebsgelände in Tribuswinkel. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Entsorgung für alle von ihm (oder in seinem Auftrag) angelieferten Materialien.

SONSTIGE LEISTUNGEN

Die Strom- und Heizkostenberechnung sind bei üblicher Nutzung im Preis inkludiert. Weitere Dienstleistungen können auf Anfrage vereinbart werden.

HAFTUNG

Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen verursachten Sach- und Personenschäden, die in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit der Studionutzung stehen. Der Auftraggeber hat während der Mietzeit auftretende Schäden dem Mietstudio unverzüglich zu melden. Abhanden gekommene oder zerstörte Gegenstände oder Einrichtungen sind nach Wahl des Mietstudios entweder vom Auftraggeber auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Auftraggeber (Neuanschaffung, Reparatur) in Rechnung gestellt. Der Deckungsumfang unserer Elektronikversicherung wird hierbei berücksichtigt und abgezogen.
Das Mietstudio haftet weder für Beschädigungen oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen, noch für Personenschäden während des Aufenthalts in den Räumen bzw. auf dem Grundstück des Mietstudios. Das Mietstudio übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem Auftraggeber oder Dritten durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden, gleich welcher Art, entstehen.
Sämtliche Vereinbarungen werden ausschließlich schriftlich getroffen und bestätigt.

RECHNUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Es gilt der schriftlich vereinbarte Mietzins. Ist kein Mietzins vereinbart worden, gilt jeweils die aktuelle Preisliste auf der Homepage www.mediaprojekt.at. Der Mietzins versteht sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Erfolgen im Falle einer vereinbarten Vorauszahlung die Zahlungen nicht pünktlich, nicht in der vereinbarten Form oder nicht vollständig, ist das Mietstudio berechtigt vom Vertag zurückzutreten. Für den Auftraggeber hieraus entstehende Schäden oder sonstige Nachteile übernimmt das Mietstudio keinerlei Haftung.

BEENDIGUNG DES VERTRAGES

Das Mietstudio ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, gegen ihn ein Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Sanierungs- oder Konkursverfahrens gestellt oder ein außergerichtliches Sanierungsverfahren eingeleitet wird.

STORNO

Bis zu 96 Stunden vor Mietbeginn kann durch den Auftraggeber kostenfrei storniert werden. Tritt der Auftraggeber nach dieser Frist vom Vertrag zurück, so werden ihm bis 48 Stunden 50%, darunter 100% der im Angebot aufgeführten Gesamtmiete als Stornogebühr berechnet. In diesen Fällen wird sich das Mietstudio bemühen, einen anderen Mieter für die Ausfallzeit zu finden und bei Erfolg auf die Stornogebühr verzichten.

GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Mietstudio und dem Auftraggeber findet österreichisches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt eine Regelung, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Tribuswinkel am 07.04.2022